Unterricht je nach Infektionslage (aktualisiert: 10.04.2021)
Voraussetzung für die Teilnahme:
- negatives Testergebnis (mehr dazu)
- die diesem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden vor Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Voraussetzung für die Teilnahme:
- negatives Testergebnis (mehr dazu)
- die diesem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Wichtig:
Aufgrund der Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 23.03.2021 und 07.04.2021 und der entsprechenden Anpassungen in der 12. BayIfSMV ist die Teilnahme an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts an den Nachweis eines – schriftlichen oder elektronischen – negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft. Dies gilt auch für die Teilnahme an der Notbetreuung, Mittagsbetreuung und bei sonstigen Schulveranstaltungen.
- Vorlage des Testergebnisses eines auf eigene Veranlassung bei einem von medizinisch geschultem Personal außerhalb der Schule durchgeführten PCR-Tests oder POC-Antigen-Schnelltests
- Durchführung eines Selbsttestan der Schule unter Aufsicht
- Nicht ausreichend: Testergebnis eines zuhause durchgeführten Selbsttests
Die dem negativen Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen….
- bei einer 7-Tage-Inzidenz bis 100 höchstens 48 Stunden …
- bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 höchstens 24 Stunden …
… vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Dies bedeutet etwa, dass im Fall des 48-Stunden-Zeitraums ein negatives Testergebnis, welches z. B. auf einem am Montag durchgeführten Test basiert, auch noch für den Schulbesuch am Dienstag und Mittwoch gilt. Am Donnerstag wäre dann (spätestens) ein erneuter Test durchzuführen bzw. ein neues Testergebnis vor-zulegen. Im Fall des 24-Stunden-Zeitraums ist hingegen eine häufigere Testung erforderlich.
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Bildquelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), infektionsschutz.de, http://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken/erregerarten/, CC BY-NC-ND