Neue Regelung
Diese Schüler haben Anspruch auf kostenfreie Beförderung:
- Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Ingolstadt.
- Es wird eine öffentlich oder staatlich anerkannte private Realschule besucht
- Der Schulweg in einer Richtung ist länger als 3 km Fußweg
- NEU: Es wird die nächstgelegene Schule besucht.