Neue Regelung

Bitte beachten Sie:

Diese Schüler haben Anspruch auf kostenfreie Beförderung:

  1. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Ingolstadt.
  2. Es wird eine öffentlich oder staatlich anerkannte private Realschule besucht
  3. Der Schulweg in einer Richtung ist länger als 3 km Fußweg
  4. NEU: Es wird die nächstgelegene Schule besucht.

Alternative...

… wenn der Schulweg kürzer als 3 km Fußweg ist bzw. nicht die nächstgelegene Schule besucht wird:

Die Stadt Ingolstadt bezuschusst für diese Schülerinnen und Schüler die Schülerjahreskarte der INVG. Diese bezuschusste Schülerjahreskarte können Sie direkt bei der INVG mit einer Schulbescheinigung beantragen. Weiter Infos unter www.invg.de