Neue Regelung
Diese Schüler haben Anspruch auf kostenfreie Beförderung:
- Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Ingolstadt.
- Es wird eine öffentlich oder staatlich anerkannte private Realschule besucht
- Der Schulweg in einer Richtung ist länger als 3 km Fußweg
- NEU: Es wird die nächstgelegene Schule besucht.
Alternative...
… wenn der Schulweg kürzer als 3 km Fußweg ist bzw. nicht die nächstgelegene Schule besucht wird:
Die Stadt Ingolstadt bezuschusst für diese Schülerinnen und Schüler die Schülerjahreskarte der INVG. Diese bezuschusste Schülerjahreskarte können Sie direkt bei der INVG mit einer Schulbescheinigung beantragen. Weiter Infos unter www.invg.de