Neue Regelung

Bitte beachten Sie:

Diese Schüler haben Anspruch auf kostenfreie Beförderung:

  1. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Ingolstadt.
  2. Es wird eine öffentlich oder staatlich anerkannte private Realschule besucht
  3. Der Schulweg in einer Richtung ist länger als 3 km Fußweg
  4. NEU: Es wird die nächstgelegene Schule besucht.